Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen im Bereich Abwasser- und Fäkalienentsorgung u.a.

A. Generelle Bestimmungen für alle Vertragspartner

1. Geltungsbereich, abweichende Bedingungen des Kunden, Textform

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen (nachfolgend „AGB-Dienstleistungen“) der TOI TOI & DIXI Sanitärsysteme GmbH (nachfolgend „wir“/“uns“ oder „TOI TOI & DIXI“) gelten gegenüber Verbrauchern (das heißt natürlichen Personen, welche im Hinblick auf den Erwerb der Ware überwiegend weder in Ausübung ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, nachfolgend „Verbraucher“) und gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB (das heißt natürlichen oder juristischen Personen, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, nachfolgend „Unternehmer“) (nachfolgend Verbraucher und Unternehmer gemeinsam auch: „Kunde“).

1.2 Für die Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden über Dienstleistungen im Bereich Abwasser- und Fäkalienentsorgung, Leeren von Gruben, Hebeanlagen, etc. nebst im Zusammenhang hiermit stehender weiterer Leistungen (etwa Lieferung von Frischwasser) gelten ausschließlich unsere AGB-Dienstleistungen sowie etwaig mit dem Kunden individualvertraglich getroffene Abreden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden – insbesondere Allgemeine Einkaufsbedingungen – gelten nur, wenn und soweit wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen. Unser Schweigen auf derartige abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Sind unsere AGB in das Geschäft mit dem Kunden eingeführt, so gelten sie auch für alle weiteren Geschäftsbeziehungen gleicher Art zwischen dem Kunden und uns, soweit nicht schriftlich ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.3 Unsere AGB-Dienstleistungen gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist oder wir nach Hinweis des Kunden auf die Geltung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen leisten, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich auf die Geltung unserer AGB-Dienstleistungen verzichtet.

1.4 Soweit in diesen AGB-Dienstleistungen Schrift- oder Textform vorgegeben ist, wird diese u.a. gewahrt durch elektronische Erklärungen, z.B. via E-Mail, Telefax, PC-Fax mit eingescannter Unterschrift, digitale/elektronische Unterschriften und Signaturen (z.B. Docu-Sign).

2. Vertragsabschluss, Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

2.1 Unsere Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden als verbindlich gekennzeichnet. Erteilt der Kunde auf der Grundlage der freibleibenden Angebote einen Auftrag, so kommt ein Vertragsschluss – auch im laufenden Geschäftsverkehr – erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, sofern der Kunde eine solche wünscht. In allen anderen Fällen erfolgt der Vertragsschluss durch die Erbringung der Leistung. Sofern eine Auftragsbestätigung durch uns erfolgt, ist für den Inhalt des Vertrages, insbesondere für den Umfang der Leistungen und den Leistungszeitpunkt, allein diese maßgebend.

2.2 Gegenstand des Auftrags ist die nach Maßgabe der vorstehenden Ziff. 2.1 vereinbarte Dienstleistung, nicht jedoch – soweit nicht ausdrücklich schriftlich oder in Textform vereinbart – ein bestimmter (wirtschaftlicher) Erfolg.

2.3 Eine Haftung für die Verwendbarkeit unserer Leistungen zu einem von dem Kunden vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir außerhalb der gesetzlich zwingenden Haftung nicht, es sei denn, wir haben eine solche Eignung ausdrücklich und verbindlich als Teil unserer Leistung zugesagt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die unsererseits geschuldete Leistung (auch) die Lieferung von (Frisch-)Wasser ist. Die Eignung des von uns gelieferten Wassers für den kundenseitig beabsichtigten Einsatzzweck ist ausschließlich Sache des Kunden. Eine Haftung unserseits besteht nach Maßgabe des Vorstehenden nicht. Nur klarstellend wird daher in diesem Rahmen ausdrücklich festgehalten, dass von uns etwaig geliefertes Wasser insbesondere nicht zur Verwendung als Trinkwasser geeignet ist.

2.4 Eine Bezugnahme auf Normen, ähnliche technische Regelungen sowie technische, ökonomische oder sonstige Angaben, Beschreibungen und Abbildungen des Leistungsgegenstandes in Angeboten und Prospekten und unserer Werbung stellen nur dann eine Eigenschaftsangabe unserer Leistungen dar, wenn wir die Beschaffenheit ausdrücklich als „Eigenschaft der Leistung“ deklariert haben; ansonsten handelt es sich um unverbindliche, allgemeine Leistungsbeschreibungen.

2.5 Eine Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir schriftlich eine Eigenschaft und/oder einen Leistungserfolg als „rechtlich garantiert“ bezeichnet haben.

2.6 Sofern nicht anders schriftlich oder in Textform vereinbart, können wir uns nach eigenem Ermessen zur Auftragsdurchführung sachkundiger Unterauftragnehmer bedienen.

3. Mitwirkungspflichten des Kunden

3.1 Der Kunde verpflichtet sich, uns unentgeltlich bei unserer Leistungserbringung in zumutbarem und notwendigem Maße zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsdurchführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen (zu Anforderungen an Anfahrbarkeit und Leistungsort vgl. im Einzelnen Ziff. 4.) und Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Insbesondere hat er alle für die Leistungserbringung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen und Informationen, insbesondere aktuelle Pläne, Betriebsdaten, Anwenderdaten, Sicherheitshinweise, Herstellerinformationen und alle sonstigen in Bezug auf die Leistung erforderlichen Unterlagen/Informationen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen sowie alle für die Leistungserbringung bedeutsamen Vorgänge und Umstände mitzuteilen, auch wenn diese erst während unserer Tätigkeit bekannt werden.

3.2 Soweit erforderlich, schafft der Kunde unentgeltlich die Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung der Leistungen erforderlich sind. Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Kunde

− die o.a. Unterlagen fristgerecht zur Verfügung stellt;

− unseren Mitarbeitern jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Örtlichkeiten verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt;

− auf ausdrückliche Anforderung von uns etwaig erforderliche Arbeitsmittel zur Verfügung stellt.

3.3 Die vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungsleistungen stellen echte Verpflichtungen und nicht lediglich bloße Obliegenheiten dar. Sofern und soweit der Kunde die von ihm geschuldeten Leistungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wie vereinbart erbringt und dies Auswirkungen auf unsere Leistungserbringung hat, sind wir von der Verpflichtung zur Erbringung der betroffenen Leistungen befreit. Die entsprechenden Leistungsfristen verschieben sich um einen angemessenen Zeitraum. Uns hierdurch entstehende Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.

4. Anforderungen an Anfahrbarkeit, etc.

4.1 Der Kunde hat zudem für eine ausreichende und geeignete Anfahrbarkeit des Leistungsorts (u.a. ausreichende Durchfahrtshöhe, Straßenbreite, etc.) Sorge zu tragen. Die Eignung liegt ausschließlich in der Verantwortung des Kunden. Der Kunde ist daher verpflichtet, rechtzeitig vor Anfahrt die notwendigen Informationen bei TOI TOI & DIXI zu erfragen, insbesondere Abmessungen und Gewicht des für die Leistungserbringung einzusetzenden Fahrzeugs (s. hierzu auch unten, Ziff. 4.2), auf dieser Basis eigenständig Anfahrtstrecke und Leistungsort hinsichtlich der erforderlichen Eignung rechtzeitig vor Anlieferung zu prüfen und sicherzustellen, dass diese vollumfassend gewährleistet ist, anderenfalls TOI TOI & DIXI rechtzeitig vor Anfahrt zu informieren.

4.2 Der Kunde hat hierbei zudem Folgendes zu beachten und sicherzustellen (etwaige weitere Details, im Falle eines Widerspruchs vorrangig, können sich aus unserem Angebot oder sonstigen vertragsbezogenen Erklärungen unsererseits ergeben):

Bei Toreinfahrten und Tore oder bei Einfahrten in Innenhöfe benötigen wir eine Durchfahrtshöhe von mind. 3,60 m und eine Einfahrtsbreite von mind. 2,50 m.

• Im Regelfall 40 Tonner, kleinere Fahrzeuge auf Anfrage (u.a. nach Verfügbarkeit und Eignung) möglich

• Fließender Verkehr darf nicht behindert werden, keine Oberleitungen über dem Einsatzort

• Max. 30 Meter Schlauch (mehr gegen Aufpreis)

• Saughöhe max. 5 Meter

• Absaugstutzen muss ohne weiteres zugänglich sein

• Einfahrten (insbesondere Privat-Einfahrten), die von unseren Fahrzeugen zum Zwecke der Leistungserbringung notwendigerweise befahren werden, müssen von dem Kunden rechtzeitig vorab im Hinblick auf eine entsprechende Eignung – insbesondere ausreichende Belastbarkeit – geprüft werden; auf Anfrage des Kunden unterstützen wir den Kunden, soweit uns möglich, bei der Klärung der Eignung (je nach der Unterstützung kostenpflichtig), wobei die Verantwortung für eine ausreichende Eignung auch im Falle einer solchen Unterstützung durch uns ausschließlich bei dem Kunden verbleibt. Auf Anfordern (etwa vor Ort durch unsere Service-Fahrer) hat uns der Kunde die Eignung ausdrücklich mittels entsprechender Einwilligung zum Befahren der Einfahrt zu bestätigen; sofern der Kunde Zweifel an der Eignung hat, hat er uns dies rechtzeitig vor dem vereinbarten Leistungstermin in Textform mitteilen; anderenfalls fallen etwaige Schäden an der Einfahrt ausschließlich in den Verantwortungsbereich des Kunden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn etwaige Schäden an der Einfahrt nicht durch eine fehlende Eignung, sondern schuldhaftes Verhalten unserer Service-Fahrer verursacht wurden.

• Zu Entsorgendes darf nicht gefroren sein

4.3 Der Kunde ist verpflichtet, TOI TOI & DIXI im Hinblick auf den Leistungsort rechtzeitig mit einer hinreichend konkreten Adressangabe auszustatten und den von ihm am Standort vorgesehenen Ort der Leistungserbringung, insbesondere den Stellplatz für das zur Leistungserbringung vorgesehene Fahrzeug genau zu lokalisieren, entweder durch rechtzeitige und deutliche Kennzeichnung vor Ort oder ausreichend konkrete Beschreibung des exakten Stellplatzes in Ergänzung zur Adressangabe.

4.4 Der Kunde hat TOI TOI & DIXI unter Angabe der notwendigen Kontaktdaten rechtzeitig einen für die Leistungsabwicklung vor Ort zuständigen Ansprechpartner zu benennen, der zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt der Anfahrt und Leistungserbringung vor Ort zu sein hat, für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann und für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung steht. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen.

4.5 Ziff. 3.3 gilt entsprechend.

5. Selbstbelieferungsvorbehalt, Höhere Gewalt und sonstige Behinderungen

5.1 Erhalten wir aus von uns nicht zu vertretenden Gründen für die Erbringung der von uns geschuldeten Leistung dafür erforderliche Leistungen unserer Subunternehmer trotz ordnungsgemäßer und ausreichender Eindeckung vor Vertragsabschluss mit dem Kunden nicht, nicht richtig, oder nicht rechtzeitig, oder treten Ereignisse Höherer Gewalt ein, so werden wir den Kunden rechtzeitig schriftlich oder in Textform informieren. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Leistungen um die Dauer der Behinderung herauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, soweit wir unserer vorstehenden Informationspflicht nachgekommen sind. Fälle Höherer Gewalt sind insbesondere Streik, Aussperrung, Krieg, behördliche Eingriffe, Epidemien und Pandemien (inkl. Covid19) sowie deren unvorhersehbare Auswirkungen, Energie- und Rohstoffknappheit, Cyberangriffe, unverschuldete Transportengpässe, unverschuldete Betriebsbehinderungen – z.B. durch Feuer, Wasser und Maschinenschäden – und alle sonstigen Behinderungen, die bei objektiver Betrachtungsweise von uns nicht schuldhaft herbeigeführt worden sind.

5.2 Ist ein Leistungstermin verbindlich vereinbart und wird aufgrund von Ereignissen nach Ziff. 5.1 überschritten, ist der Kunde nur dann berechtigt, nach fruchtlosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist wegen des noch nicht erfüllten Teils den Vertrag zu kündigen, wenn ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag objektiv unzumutbar ist und das Ereignis nach Ziff.5.1. bereits länger als 2 Monate andauert. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere solche auf Schadensersatz, sind in diesem Fall ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, bis dahin erbrachte Leistungen nach Maßgabe des insoweit Vereinbarten zu vergüten.

6. Leistungszeiten/Verzug

6.1 Verbindliche Leistungstermine und -zeiten müssen ausdrücklich und schriftlich oder in Textform vereinbart werden. Ein Fixgeschäft liegt nur dann vor, wenn wir ein solches ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder die rechtlichen Voraussetzungen für ein Fixgeschäft gegeben sind.

6.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind wir zur Durchführung der jeweils beauftragten Leistungen nur während der üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr. außer an bundeseinheitlichen Feiertagen sowie am 24.12. und 31.12., 6-18 Uhr (Einsatzzeit Servicefahrer) bzw. 7-16 Uhr (Erreichbarkeit TOI TOI & DIXI) verpflichtet. Leistungen, die außerhalb der üblichen Geschäftszeit ausgeführt werden, werden zzgl. angemessener Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Wochenend-und Feiertagsarbeit je angefangener Stunde je Mitarbeiter vergütet. Von einer Angemessenheit ist insbesondere dann auszugehen, wenn sich die entsprechenden Zuschläge aus tarifvertraglichen oder anderen anwendbaren betrieblichen Regelungen ergeben, was wir, sofern ein Rückgriff auf tarifvertragliche oder anderweitig betrieblich geregelte Sätze erfolgt, dem Kunden auf Anfrage in geeigneter Form nachzuweisen haben.

6.3 Sind für die Erbringung unserer Leistungen keine bestimmten Termine, sondern ist eine Frist vereinbart, beginnt diese nicht, bevor alle Einzelheiten der Ausführung des Auftrages geklärt sind und alle sonstigen vom Kunden zu erfüllenden Voraussetzungen vorliegen, insbesondere etwaig vereinbarte Anzahlungen geleistet sind, für die Leistungserbringung erforderliche Informationen erteilt wurden, sonstige für die Leistungserbringung vorgegebene oder erforderliche Mitwirkungshandlungen des Kunden erbracht wurden, etc. Entsprechendes gilt für Leistungstermine. Hat der Kunde nach Auftragserteilung Änderungen verlangt, so beginnt eine neue angemessene Leistungsfrist mit der Bestätigung der Änderung durch uns.

6.4 Geraten wir in Leistungsverzug, muss der Kunde uns zunächst eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Arbeitstagen (unter „Arbeitstage“ sind Montag – Freitag, ausgenommen Feiertage, zu verstehen) zur Leistung setzen, soweit dies nicht im Einzelfall unangemessen ist. Verstreicht diese fruchtlos, bestehen Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung – gleich aus welchem Grunde – nur nach Maßgabe dieser Ziffer 6 und Ziffer 9. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Kunde mit der Erfüllung von Verpflichtungen uns gegenüber, auch solchen aus anderen Verträgen, in Verzug ist.

7. Abschluss und Fertigstellung der Leistungen

7.1 Sofern wir dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen oder der Kunde uns die Leistung vor Ort quittiert, gelten die Leistungen spätestens damit als erbracht und durchgeführt. Eine solche Mitteilung liegt auch in der Übermittlung eines etwaig vereinbarten Leistungsergebnisses, Berichts, etc. Anderenfalls gelten die Leistungen als erbracht, wenn diese nach der Verkehrssitte unter Berücksichtigung des konkret vereinbarten Leistungsinhalts und -umfangs als abgeschlossen anzusehen sind.

7.2 Die Fälligkeit der Vergütung (vgl. hierzu im Einzelnen Ziff. 8.) tritt, sofern nicht abweichend vereinbart, spätestens mit Fertigstellung nach Maßgabe von Ziff. 7.1 dieser AGB-Dienstleistungen ein.

8. Vergütung, Zahlungsbedingungen und Stornobedingungen

8.1 Alle unsere Preise verstehen sich grundsätzlich in EURO zuzüglich vom Kunden zu tragender Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlich vorgeschriebenen Höhe. Die Mehrwertsteuer wird in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

8.2 Unsere Rechnungen sind zahlbar sofort nach Erbringung der Leistungen und Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug, sofern nicht schriftlich oder in Textform etwas anderes vereinbart wurde. Als Tag der Zahlung gilt das Datum des Geldeinganges bei uns oder der Gutschrift auf unserem Konto.

8.3 Ein Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrecht des Kunden besteht nur hinsichtlich solcher Gegenansprüche, die nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann vom Kunden nur insoweit ausgeübt werden, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

8.4 Im Falle einer kundenseitigen Stornierung des (Einzel-)Auftrags vor dessen Durchführung gilt Folgendes:

Eine kostenfreie Stornierung des Auftrags ist bis 72h vor vertraglich vereinbartem Beginn der Leistungserbringung möglich. Danach hat der Kunde TOI TOI & DIXI Stornogebühren nach Maßgabe nachfolgender Staffel zu erstatten (nachstehend: Stornogebühren), es sei denn, die Stornierung ist durch TOI TOI & DIXI zu vertreten:

• Bis 48h vor vertraglich vereinbartem Beginn der Leistungserbringung: 50% der vertraglich vereinbarten Netto-Vergütung

• < 48h vor vertraglich vereinbartem Beginn der Leistungserbringung: 100% der vertraglich vereinbarten Netto-Vergütung

• Sofern der Kunde den Auftrag nicht storniert, eine Leistungserbringung trotz Anfahrt jedoch aus von dem Kunden zu vertretenen Gründen nicht erfolgen kann (z.B. Tank gefroren, Zugang blockiert): 75% der vertraglich vereinbarten Netto-Vergütung

TOI TOI & DIXI bleibt die Geltendmachung weitergehender Schäden, unter der Anrechnung von Stornogebühren, vorbehalten.

Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass TOI TOI & DIXI ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist, vorbehalten.

Etwaige von den Parteien hierzu im Rahmen gesonderter Vereinbarungen – insbesondere in auf eine bestimmte Dauer angelegten Verträgen über die in Rede stehenden Leistungen – getroffene und von Vorstehendem abweichende oder darüber hinausgehende Regelungen, bleiben hiervon unberührt bzw. gelten im Falle eines Widerspruchs vorrangig. Das gilt auch und insbesondere für in solchen Verträgen vereinbarte Kündigungsmöglichkeiten und -fristen.

9. Haftung/Ausschluss und Begrenzung der Haftung

9.1 Wir haften vorbehaltlich nachstehender Ausnahmen nicht, insbesondere nicht für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

9.2 Vorstehender Haftungsausschluss gemäß Ziff. 9.1 gilt nicht,

a) für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung und vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen;

b) für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten; „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Kunde vertrauen darf;

c) im Falle der Verletzung von Körper, Leben und Gesundheit auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen;

d) im Falle des Verzuges, soweit ein fixer Leistungszeitpunkt vereinbart war;

e) soweit wir die Garantie für das Vorhandensein eines Leistungserfolges übernommen haben;

f) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder anderen gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen.

9.3 Im Falle, dass uns oder unseren Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt und kein Fall vorstehender Ziff. 9.2, dort c), e) und f), vorliegt, haften wir auch bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.

9.4 Die Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gemäß der vorstehenden Ziff. 9.1 bis 9.3 gelten im gleichen Umfang zu Gunsten unserer Organe, unserer leitenden und nichtleitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie unseren Subunternehmern.

9.5 Ansprüche des Kunden nach Maßgabe der vorstehenden Absätze verjähren innerhalb von einem Jahr. Der Verjährungsbeginn bestimmt sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Ziff. 9.2 dieser AGB-Dienstleistungen gilt entsprechend.

9.6 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

10. Geheimhaltung

10.1 Der Kunde verpflichtet sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihm im Zuge der Durchführung der geschäftlichen Beziehungen mit uns zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über unser Unternehmen oder von uns für die Leistungserbringung in Anspruch genommener Dritter (etwa Kontaktdaten von Servicefahrern)beinhalten, sofern wir die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet oder an ihrer Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse haben (nachfolgend insgesamt vertrauliche Informationen). Der Kunde wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung mit uns sowie der hierauf beruhenden Einzelverträge verwenden.

10.2 Die Weitergabe von vertraulichen Informationen durch den Kunden an Dritte bedarf der ausdrücklichen und vorherigen schriftlichen Zustimmung unsererseits.

10.3 Die Geheimhaltungspflicht gemäß obiger Ziff. 10.1 besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information nachweislich:

a) ohne Zutun des Kunden allgemein bekannt ist oder wird oder

b) dem Kunden bereits bekannt war oder von einem zur Weitergabe berechtigten Dritten bekannt gemacht wird oder

c) von dem Kunden ohne unser Zutun und ohne Verwertung anderer durch den vertraglichen Kontakt erlangter Informationen oder Kenntnisse entwickelt wird oder

d) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder gerichtlicher oder behördlicher Anordnungen preisgegeben werden muss.

11. Textform / Anwendbares Recht

11.1 Alle Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und Vertragsänderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Abbedingung der Textformabrede selbst. Der Vorrang einer Individualvereinbarung (§ 305 b BGB) bleibt unberührt.

11.2 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Sofern der Kunde Verbraucher ist (vgl. hierzu oben Ziff. 1.1), bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender (Verbraucherschutz-)Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt.

B. Besondere Bestimmungen für Verbraucher

12. Widerruf

12.1 Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (TOI TOI & DIXI Group GmbH, Halskestr. 38, 40880 Ratingen, E-Mail: info@toitoidixi.com, Telefon: +49 800 – 555 989 000 mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (s. unten, Ziff. 12.2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichte, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistung entspricht.

12.2 Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An TOI TOI & DIXI Group GmbH, Halskestr. 38, 40880 Ratingen, E-Mail: info@toitoidixi.com

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über

– den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung(*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

C. Besondere Bestimmungen für Unternehmer

13. Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist unser Sitz. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

Stand dieser AGB-Dienstleistungen: 03/2024